Autoversicherung: Der Kaskoschutz greift sofort
Gibt ein Kfz-Versicherer einem Kunden, der ein Auto zulassen will, vorläufigen Deckungsschutz, gilt das auch für die Kasko – wenn der Kunde das so beantragt hat. In der Praxis läuft es oft so, dass Autokäufer beim Versicherer anrufen und um Deckung für Haftpflicht und Kasko bitten. Der Versicherer mailt dann eine elektronische Versicherungsbestätigung. Doch die erstreckt sich mitunter nur auf die Haftpflicht. So ging es einem Berliner, dem sein VW Sharan geklaut wurde, noch bevor er ihn zugelassen hatte. Mündlich hatte er Teilkaskoschutz beantragt. Doch die Versicherung zahlte nicht. Im Kleingedruckten war die Kasko ausgeschlossen. Damit kam sie vor dem Kammergericht Berlin nicht durch. Der Hinweis war zu leicht zu übersehen. Er hätte ausdrücklich und eindeutig sein müssen (Az. 6 U 22/14). Entscheidend war, dass der Kunde seinen Teilkaskowunsch beweisen konnte. Er war mit einem Zeugen beim Versicherungsmakler gewesen.
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