340 Euro Abschleppkosten: Teuer aber nicht strafbar
Für die Herausgabe abgeschleppter Autos verlangt ein bundesweit tätiges Unternehmen bis zu 340 Euro. Solche umstrittenen Abschlepppraktiken sind nicht strafbar. Das hat das Landgericht (LG) München I entschieden und den Unternehmenschef vom Vorwurf der Erpressung und der versuchten Erpressung in insgesamt 29 Fällen freigesprochen.
Weiterlesen auf: AssCompact