Witterungsbedingte Flugverspätung
(verpd) Kommt der Flugplan einer Fluggesellschaft durcheinander, weil am Vortag extreme Witterungsverhältnisse geherrscht haben, so kann sich diese in der Regel nicht vor Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätungen drücken. Das geht aus zwei Urteilen des Amtsgerichts Hannover hervor (Az. : 538 C 11519/13 und 565 C 850/14).
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