Wenn es beim Pflichtteil um die Wurst geht
Das kann einem schon den Appetit verschlagen, wenn es vor Gericht darum geht, dass der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entzieht, weil der die Wurst aus der elterlichen Metzgerei geklaut hat. Selbst der Diebstahl einer größeren Menge dieser Wurst, ist aber allein noch kein hinreichender Grund für den Entzug des Pflichtteilsrechts. Mehr zum Thema 'Pflichtteilsrecht'... Mehr zum Thema 'Jurisprudenz'... Mehr zum Thema 'Justiz'... Mehr zum Thema 'Juristen'... Mehr zum Thema 'Urteil'... Mehr zum Thema 'Richter'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG