Was gilt, wenn Nachbarbäume das Grundstück verschatten?
Ein Grundstückseigentümer hatte gegen die Stadt geklagt, weil Bäume einer öffentlichen Grünanlage seinen Garten verschatteten. Der Bundesgerichtshof entschied: Gegen große Bäume auf dem Nachbargrundstück kann man nichts machen. Die Bäume dürfen bleiben.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft