Vorsicht bei Pensionszusagen für Arbeitgeber-Ehegatten
Betriebsrentenzusagen an Arbeitgeber-Ehegatten sind schon immer von Betriebsprüfern besonders aufmerksam geprüft worden. Denn sie müssen den strengen steuerrechtlichen Vorgaben des "Fremdvergleichs" standhalten, um anerkannt zu werden. Daher überrascht es nicht, dass der Bundesfinanzhof gleich in zwei Fällen dem Finanzamt Recht gab, das die Pensionszusagen an Ehefrauen nicht als betrieblich veranlasst anerkennen wollte (BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12 und VIII R 50/12).
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