Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brand zweier Häuser durch Himmelslaternen (24.07.2015)
Der Veranstalter einer Hochzeitsfeier muss Schadenersatz zahlen, wenn durch das Zünden von Himmelslaternen angrenzende Gebäude in Brand geraten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.07.2015 - 24 U 108/14)
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