Urteil: Darf das Finanzamt Steuerbescheide rückwirkend ändern?
Bereits bestandskräftige Steuerbescheide können vom Finanzamt in der Regel selbst dann nicht geändert werden, wenn dem Amt neue Tatsachen, die den Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen, bekannt werden. Das gilt insbesondere im Fall sogenannter Dauersachverhalte, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. Juni 2015 (5 K 1154/13).
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