Unfallversicherung: Versicherer muss Beweis für Selbsttötung erbringen
Gesetzliche Unfallversicherung: Unfalltod oder Selbsttötung? Erst verliert man einen Familienangehörigen und dann soll man auch noch beweisen, dass der Verstorbene unfreiwillig aus dem Leben geschieden ist, damit die Versicherung zahlt. Das sei nicht rechtens, entschied das Bayerische Landessozialgericht (Az.: L 3 U 365/14).
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