Unfallversicherung: Späße sind nicht versichert
Mit Neckereien sollte man es nicht zu weit treiben: Wer sich während einer Fortbildung verletzt, erleidet nicht zwingend einen Arbeitsunfall. Das Nachsehen vor Gericht hatten jüngst auch sonnenhungrige Hausbesitzer.
Weiterlesen auf: Handelsblatt GmbH