Umgang mit dem Finanzamt | 140.000 Euro Steuernachforderung an Rentnerin abgeschmettert: Finanzamt muss vor „Änderung wegen neuer Tatsachen“..
Will das Finanzamt bestandskräftige Steuerbescheide wegen (angeblich) neuer Tatsachen zum Nachteil des Steuerzahlers ändern, ist es dazu nur berechtigt, wenn es den Sachverhalt von Anfang an ausreichend ermittelt hat. Zu dieser Ermittlungspflicht gehört es nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz auch, archivierte Akten aus einem Finanzamt zuzuziehen, das früher für den Steuerzahler war. Sind diese Unterlagen bereits vernichtet worden, muss das Finanzamt die Unterlagen auf anderem Weg besorgen. Hat es das nicht getan, kommt eine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide nicht in Betracht. Das ersparte einer Rentnerin Steuernachforderungen in Höhe von 140.000 Euro.
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG