Tarifwechsel: Rechte für privat Krankenversicherte
In der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Versicherungsnehmer beziehungsweise Versicherte das Recht, jederzeit in andere, gleichartige Tarife des Versicherungsunternehmens zu wechseln. Dieser Anspruch ist in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt.
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