Schiffsfonds: Lloyd zu Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht Hamburg hat den Schiffsfonds-Anbieter Lloyd Fonds AG und dessen Tochtergesellschaft Lloyd Treuhand GmbH zu Schadenersatz in Höhe von 43 500 Euro plus Zinsen verurteilt (Az. 310 O 455/13, nicht rechtskräftig). Beide Firmen hatten einen Anleger nicht ausreichend aufgeklärt, dass die im Prospekt genannten „Ausschüttungen“ des LF-Flottenfonds V keine Rendite, sondern teilweise Rückzahlungen des eingezahlten Kapitals waren. Anlegern des Fonds droht ein Verlust von etwa 94 Prozent ihrer Einlage, erklärte die Kanzlei Mattil & Kollegen.
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