"Schadenereignis" in der Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Frage, ob das Schadenereignis (Ziffer 1.1 AHB 2008) in die Vertragslaufzeit einer Betriebshaftpflichtversicherung fällt, kommt es nach den Darlegungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 12 U 289/14) darauf an, ob die schädliche Einwirkung auf die Sache eines Dritten jedenfalls auch innerhalb der versicherten Zeit erfolgte.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24