Rentenartwechsel nicht zulässig: Kein Wechsel von Rentenart mit Abschlägen in abschlagsfreie Altersrente
Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 1.7.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund. Mehr zum Thema 'Rente'... Mehr zum Thema 'Vorzeitige Rente'... Mehr zum Thema 'Abschlagsfreie Rente'... Mehr zum Thema 'Rente mit 63'...
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