Praxis-Tipp: Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge
Bei Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann es aufgrund der Verwaltungsregelungen zum Streit kommen, ob die ermäßigte Besteuerung (Fünftelregelung) nach § 34 EStG Anwendung findet. Zwei neue Entscheidungen der Finanzgerichte sorgen hier für mehr Klarheit. Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersversorgung (bAV)'... Mehr zum Thema 'Fünftelregelung'... Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG