Policenmodell: Abschlusskosten gehen an Kunden
Zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen nach dem Policenmodell hatte der BGH zwar bereits 2014 klargestellt, dass die Versicherer den auf die Vertragsdauer entfallenen Risikoschutz anrechnen dürfen. Doch einige wichtige Details blieben noch ungeklärt.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis