LSG Hessen zur Krankenversicherung: Versicherte Arbeitnehmer haben Auskunftsanspruch
Ein Versicherter hat einen Anspruch auf Auskunft darüber, ob sein Arbeitgeber für ihn ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung zahlt. Das hat das Hessische LSG entschieden.
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