Lohnpfändung: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2015
Auch wer sich verschuldet hat, soll noch genügend Geld zum Leben zur Verfügung haben. Um den Schuldnern ein Existenzminimum und die Erfüllung von bestehenden Unterhaltspflichten zu sichern, legt der Gesetzgeber daher Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen fest. Diese werden nun zum 1. Juli wieder erhöht. Mehr zum Thema 'Lohnpfändung'...
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