Kurierdienste: Sind Subunternehmer selbstständig tätig?
Die Rentenversicherung stellte fest, dass die Subunternehmerin eines Kurierdienstes ihre Tätigkeit als abhängige Beschäftigte ausübe. Sie sei von den Weisungen des Kurierdienstes abhängig. Auch müsse sie die Kleidung des Logistikunternehmens tragen und das Lieferfahrzeug müsse die Aufschrift des Logistikunternehmens aufweisen.
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