Krötenwanderung: Wann Vermieter die Kaution einbehalten dürfen
Regelmäßig gibt es Zoff um die Kaution. Für Schäden oder noch zu erwartende Nebenkosten darf der Vermieter einen Teil als Sicherheit einbehalten – und das bis zu zwei Jahre nach dem Auszug.
Weiterlesen auf: WirtschaftsWoche Online (wiwo)