Klage eines Geschäftsmanns auf 1,8 Millionen Euro wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls vor einem Hotel abgewiesen (20.07.2015)
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Klage eines Geschäftsmanns auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls abgewiesen. Nach den Auslegungen des Gerichts war nicht zweifelsfrei feststellbar, dass sich der Unfall tatsächlich auf der zu streuenden Bürgersteigmitte ereignet hatte. (LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 10 O 211/14)
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