Kein Schadenersatzanspruch für alkoholbedingt verkehrsuntüchtigen Fußgänger
Im Streitfall ist der Kläger mit 2,49 Promille alkoholisiert als Fußgänger auf einem Parkplatz zwischen die Achsen eines Sattelaufliegers geraten. Er hat dabei schwerste Verletzungen erlitten. Der Lastzug, bei der Zweitbeklagten versichert und vom Erstbeklagten gefahren, hatte sich kurz zuvor langsam in Bewegung gesetzt. Aufgrund des Unfallgeschehens hat der Kläger von den Beklagten Schadenersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro verlangt.
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