Kapitalauszahlung der Pensionskasse darf nur ermäßigt besteuert werden
Müssen Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern? Ja, sagt das FG Rheinland-Pfalz – lässt aber die Revision zum BFH zu.
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