Hirnschaden: Krankenhaus haftet zu 100 % für schwere Folgen eines Verkehrsunfalls (16.07.2015)
Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 265.000 Euro an den Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers verurteilt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte das Krankenhaus einen schweren Hirnschaden des Patienten zu verantworten, weshalb bei wertender Betrachtung der von der Haftpflichtversicherung zu verantwortende Verursachungsbeitrag... (OLG Oldenburg, Urteil vom 08.07.2015 - 5 U 28/15)
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