Fünftelungsregelung auch bei Kapitalleistungen einer Pensionskasse oder Direktversicherung?
Die Finanzverwaltung liefert regelmäßig ihre Sicht der Gesetze, die ja häufiger interpretationsbedürftig sind, in Form z.B. von BMF-Schreiben. Zur Anwendbarkeit der sog. Fünftelungsregelung bei Teil- oder Einmal-Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds hat die Finanzverwaltung bisher die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um außerordentliche Einkünfte iSd. § 34 Abs. 2 EStG handelt (BMF-Schreiben vom 24.07.2013, Rz. 373). Es läge nämlich weder eine Entschädigung, noch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit vor.
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