Fahrverbot | Pflegeheimbesuche verhindern kein Fahrverbot
Für ein Absehen vom Fahrverbot reicht es nicht aus, wenn der Betroffene an jedem Wochenende seine Ehefrau besucht, die in einem 45 km entfernten Pflegeheim wohnt, wenn dieses mit der Bahn gut zu erreichen ist. Das gilt auch dann nicht, wenn das Pflegeheim vom Bahnhof nur „schwer“ zu erreichen ist. Der Betroffene kann notfalls ein Taxi nehmen (KG 22.3.15, 3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15, Abruf-Nr. 144674 ).
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG