Experten: Basisrente auch vor Rentenbeginn pfändbar
Entgegen herrschender Meinung ist nach Auffassung des Münchener Rechtsanwalts Dr. Johannes Fiala und von Peter A. Schramm, so in einer am 22. Juli 2015 veröffentlichten Mitteilung, eine so genannte Basis-(Rürup-)-Rente auch in der Ansparphase keinesfalls pfändungssicher. Der Grund: Ein vertraglicher Kündigungsausschluss könne die Verwertung der Lebensversicherung über eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter nicht verhindern.
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