EWR-Dienstleister: Regeln für Versicherer aus anderen Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei einem Versicherungsunternehmen, das in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist, eine Krankheitskostenversicherung abschließen und aufrechterhalten. Diese hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)