Ehegattenarbeitsverhältnis | Strenge Anforderungen an Pensionszusage unter Eheleuten
Bei Eheleuten muss eine sonst nach § 6 Abs. 1 EStG wirksame erteilte Versorgungszusage außerdem ernsthaft gewollt und dem Grunde sowie der Höhe nach betrieblich veranlasst sein. Dies ist im Fremdvergleich zu ermitteln. Für die betriebliche Veranlassung spricht, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer erteilt worden wäre (BFH 15.4.15, VIII R 49/12).
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