Die Kosten für Anwesenheit eines Sachverständigen bei einer vom Versicherer veranlassten Nachbesichtigung sind dem Geschädigten zu erstatten.
Hat der Versicherer Zweifel an der Höhe eines Fahrzeugschadens und veranlasst er auf Grund dessen eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges, so hat er dem Geschädigten die Kosten für die Anwesenheit seines eigenen Sachverständigen zu erstatten. So das Amtsgericht Kaiserslautern in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung aus dem Jahr 2014 (AG Kaiserslautern, 26.06.2014 - 11 C 416/14).
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