Die Kosten der Reparaturbestätigung eines Sachverständigen sind erstattungsfähig
Lässt der Geschädigte eines Verkehrsunfalles die Reparatur seines Fahrzeuges durch einen Sachverständigen feststellen und bestätigen, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Schädiger, bzw. von dessen eintrittspflichtigem Versicherer zu tragen. Dies ist einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart (AG Stuttgart, 20.02.2015 - 44 C 5090/14) zu entnehmen.
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