Bußgeld - Wann Urlauber Bußgelder aus …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Bußgeld - Wann Urlauber Bußgelder aus dem Ausland zahlen müssen

Ab einer Grenze von 70 Euro können EU-Bußgelder und Geldstrafen in Deutschland eingetrieben werden. Vor allem die Niederländer machen davon Gebrauch. Nur Griechenland, Irland und Italien haben den entsprechenden Rahmenbeschluss der Europäischen Union nicht umgesetzt und können deshalb ihr Geld woanders nicht eintreiben. Unabhängig davon, ob das Bußgeld für das Verkehrsdelikt im Ausland in Deutschland vollstreckbar ist oder nicht: In manchen Fällen ist es besser, freiwillig zu zahlen. Manchmal können Urlauber die Sache aber auch aussitzen, berichtet die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Die 70-Euro-Grenze ist schnell erreicht: Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Handy am Steuer, zahlt er in Deutschland 60 Euro, in Frankreich ab 135 Euro, in Spanien ab 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro. Viele Länder vollstrecken die verhängten Bußgelder jedoch nicht. Urlauber, die nach ihrer Rückkehr nichts mehr von ihrem Verkehrsdelikt hören, könnten die Angelegenheit in den meisten Fällen also einfach aussitzen. Auch auf Briefe von Inkassobüros müssen sie nicht reagieren. Inkassobüros haben keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken und setzten darauf, dass der Angeschriebene freiwillig zahlt. Wer jedoch noch einmal in das Land reisen möchte, in dem er als Verkehrssünder erwischt wurde, muss bei einer offenen Geldbuße mit Konsequenzen rechnen. In manchen Ländern fällt die fehlende Zahlung bei der Passkontrolle am Flughafen auf, in anderen bei einer Verkehrskontrolle. Um den nächsten Urlaub entspannt genießen zu können, kann es sich deshalb lohnen, freiwillig zu zahlen. Der Test ist unter www.test.de/eu-bussgeld abrufbar. Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erscheint am 22.07.2015 am Kiosk. Pressematerial Finanztest-Cover

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Online
Wie weit darf die Schadenbearbeitung des Versicherungsmaklers gehen?
27.11.2025

Der Beruf des Versicherungsmaklers zeichnet sich nicht nur durch seine Ungebundenheit aus, sondern zieht …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Robert Gladis wird Vorstand für die Sparte Krankenversicherung
06.11.2025

Robert Gladis (47 Jahre) wurde von den Aufsichtsräten zum Mitglied der Vorstände der Hallesche …

Wirtschaft / Politik
Sperrungen maroder Brücken: Schäden, Umwege und Staustunden in Millionenhöhe
06.11.2025

ADAC Modellstudie zeigt anhand von fünf Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen die massiven Auswirkungen …

Versicherungen
Lebensversicherer im Härtetest: uniVersa als Outperformer ausgezeichnet
06.11.2025

Die Lebensversicherung bietet finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit, für Hinterbliebene im Todesfall sowie für den …