AWD / Swiss Life Select: Ansprüche wegen Falschberatung verjährt
Die Forderungen einiger AWD-Kunden auf Schadenersatz wegen Falschberatung sind verjährt. Ihre Güteanträge waren zu allgemein formuliert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden – und dem Finanzvertrieb AWD (heute Swiss Life Select) damit eine Menge Geld gespart. test.de schildert den Fall und erklärt, was betroffene Anleger nun tun können – und wie ein korrekter Güteantrag aussehen sollte.
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