Allgemeines Versicherungsvertragsrecht | Formal unwirksame Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG
Eine Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss formale Voraussetzungen erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, ist ein Rücktrittsrecht des VR ausgeschlossen.
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