Abgabenordnung | Böse Überraschung im Steuerbescheid nach Ehescheidung
Das FG Schleswig-Holstein hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem die Ehe vor Erlass des Vorauszahlungsbescheids und zum Zeitpunkt der durch den Kläger geleisteten Vorauszahlungen bereits nicht mehr bestand. Das Finanzamt erfuhr hiervon erst im Nachhinein, aber noch vor Erlass des Einkommensteuerbescheids. Dem Kläger wurden daraufhin die geleisteten Vorauszahlungen lediglich hälftig angerechnet.
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