Zur Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung
Wenn der Versicherte den Antrag auf Leistungserbringung bei seinem Unfallversicherer bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes der Rechtsschutzversicherung gestellt hat, besteht laut Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14) auch dann kein Rechtsschutz, wenn die Regulierung des Unfallschadens erst nach Beginn des Versicherungsschutzes abgelehnt wird.
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