Zur Höhe des Schadensersatzes wegen vertanem Urlaub als Folge eines falsch berechneten Reisepreises
Einem Reisebüro unterlief ein Fehler. Es berechnet den Reisepreis falsch und setzt ihn zu niedrig an. Tritt der Reisende die Reise zum teureren Preis aber nicht an, orientiert sich sein Schadensersatzanspruch an dem ursprünglich zu niedrigen Reisepreis.
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