Zu früh verlegte Fliesen: Architekt haftet für Risse
Einem Architekten müssen die Aspekte der hinreichenden Austrocknung einer Betonsohle und die Notwendigkeit der Überprüfung der Belegreife vor der Fliesenverlegung bekannt sein. Werden Fliesen zu früh verlegt, haftet der Architekt für Abplatzungen und Risse.
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