Wer haftet, wenn ein Bauzaun oder Verkehrsschild umkippt?
(verpd) Bei geplanten Umzügen können sich Umzugsfirmen, aber auch Privatpersonen, von der jeweiligen Gemeinde oftmals das Aufstellen eines Parkverbotsschildes genehmigen lassen, um am Umzugstag Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen zu haben. Doch kippt ein mobiles Verkehrsschild um, so ist in der Regel dessen Aufsteller für einen dadurch verursachten Schaden verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervor (Az. : 93 C 6143/10). Ähnliches gilt auch bei Bauzäunen.
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