Wann die Unfallflucht den Führerschein kostet
(verpd) Ob ein bedeutender Schaden vorliegt, der dazu berechtigt, einem Fahrerflüchtigen die Fahrerlaubnis zu entziehen, beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls gemindert wird. Die Grenze ist derzeit bei 1.300 € anzusetzen, so das Oberlandesgericht Hamm in einem veröffentlichten Beschluss (Az. : 5 RVs 98/14).
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