VG-Urteil: Betreuung rund um die Uhr verstößt gegen Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher in Wohngruppen anwendbar, die Kinder und Jugendliche rund um die Uhr betreuen. Für sie gilt daher auch das Verbot, täglich mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Das hat nun das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Mehr zum Thema 'Arbeitszeit'...Mehr zum Thema 'Erzieher'...Mehr zum Thema 'Wohngruppe'...Mehr zum Thema 'Betreuung'...
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