Prognoserisiko eines zu hoch bestimmten Wiederbeschaffungswertes geht zu Lasten des Schädigers
Liegen die tatsächlichen Reparaturkosten über der 130 % Grenze, weil der von einem renommierten Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert sich nachträglich als zu hoch herausgestellt hat, so geht dieses Risiko zu Lasten des Schädigers bzw. des eintrittspflichten Versicherers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig Holstein (OLG Schleswig Holstein, 08.01.2015 - 7 U 5/14) hervor.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24