Pedelec: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?
(verpd) Wird ein Pedelec in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist dieses haftungsrechtlich genauso einzustufen wie ein normales Fahrrad. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az. : 13 S 107/13).
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