Parkscheibe im Seitenfenster: Für Behörde nicht gut lesbar = Knöllchen!
Der Autofahrer brachte seine Parkscheibe im Seitenfenster der Fahrerseite an. Die Sicht auf die Parkscheibe war jedoch durch ein an der Seite des Fahrzeugs sich befindendes Beet deutlich eingeschränkt, trotzdem aber noch möglich. Eine Parkscheibe müsse gut lesbar sein, so die Ordnungsbehörde und erteilte ein Knöllchen.
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