Kfz-Haftpflichtversicherung | Wer Unfallflucht begeht, muss vom Haftfpflichtversicherer regulierten Schaden teilweise erstatten
Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflichtversicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen.
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