Kellerräume als Wohnung vermietet - wann verjährt Unterlassungsanspruch?
Wenn Teileigentum zweckwidrig vermietet wird, tritt keine Verjährung ein, solange die Vermietung andauert. Bei Neuvermietung in jüngerer Vergangenheit ist auch nicht von einer Verwirkung des Anspruchs auszugehen.
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