Jahrelange stehende Berufstätigkeit - Fersensporn als Berufskrankheit?
Ein Maschinenarbeiter stellte bei der beklagten Berufsgenossenschaft den Antrag, einen beidseitigen Fersensporn als oder wie eine Berufskrankheit (BK) anzuerkennen und aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Seit 1970 übe er seine Berufstätigkeit überwiegend im Stehen aus.
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