Haftung für Schaden am Pkw eines Kreuzfahrtpassagiers
Wird während einer mehrtägigen Kreuzfahrt ein in einem öffentlichen Parkhaus abgestellter Pkw beschädigt, haftet das Kreuzfahrtunternehmen, sofern mit ihm ein Verwahrungsvertrag über den Pkw abgeschlossen wurde. Ob das der Fall ist, bestimmt sich aus der Sicht des Reisenden.
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