Firmen-Inhaltsversicherung | Welche Anforderungen bestehen an die „stimmigen“ Spuren bei einem Einbruchdiebstahl?
Das vom VN zu beweisende äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt nicht voraus, dass die vorgefundenen Spuren „stimmig“ in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruchdiebstahl schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretende Spuren vorhanden sein (BGH 8.4.15, IV ZR 171/13, Abruf-Nr. 176481 ).
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